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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

Die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmerin/Verkäuferin, im folgenden auch mit der OSi - open systems interconnection bezeichnet, bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OSi - open systems interconnection.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der OSi - open systems interconnection für Informatik und Kommunikation und dem Auftraggeber auch für alle zukünftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die OSi - open systems interconnection nicht an, es sei den, die OSi - open systems interconnection für Informatik und Kommunikation hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Durch Unterschriftsleistung auf dem Auftrag, Akzeptanz der Auftragsbestätigung, Bestätigung im Internet oder durch Unterzeichnung des Lieferscheins gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin/Verkäuferin als vereinbart.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Fassung haben Gültigkeit ab 01.06.2006.

Für alle Lieferungen oder Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

2.Vertragsabschluss und Rücktritt

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wurde explizit schriftlich vereinbart. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von der OSi - open systems interconnection für Informatik und Kommunikation schriftlich bestätigt oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen die vor oder bei Vertragsantrag bzw. Abschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Auftragsänderungen können nur in gegenseitiger Vereinbarung durchgeführt werden und bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Bei Bestellungen des Auftraggebers über das Internet verpflichtet sich die OSi - open systems interconnection für Informatik und Kommunikation diese zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die OSi - open systems interconnection für Informatik und Kommunikation zum Rücktritt berechtigt.

Der Auftragnehmer ist nach Bestellung bei der OSi - open systems interconnection für Informatik und Kommunikation 3 Wochen gebunden. Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornierungskosten in Höhe von 3% des Auftragwertes, mindestens aber 15 Euro erhoben.

Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich
vereinbart.

Die OSi - open systems interconnection behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesendlich überteuert beschafft werden kann.
In diesem Falle wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bei bereits bezahltem Kaufpreis wird dieser unverzüglich erstattet.

Bei nachträglichen Wünschen des Auftraggebers zur Änderung oder Ergänzung des vertraglichen Leistungsinhaltes verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.

  1. Eine Verlängerung der Lieferzeit tritt ein, bei
    -Vorliegen außerhalb des Willens von der OSi - open systems interconnection für Informatik und Kommunikation liegenden unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote etc. oder Verzögerungen oder Ausfälle bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an die OSi - open systems interconnection. Streik bzw. Aussperrung bei der OSi.
  2. Sinngemäß gilt vorheriger Absatz auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten oder unter Lieferanten bei OSi vorliegen.
  3. In den Fällen des Absatzes (1) bleiben die Rechte des Kunden aus §323 BGB unberührt. Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von OSi verschuldet, ist OSi berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Den Auftraggebern stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen die OSi zu.

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